Praxis Dr. med. Dr. paed. Dietger Heitele
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Zum Thema Kostenerstattung für Paartherapie und/oder Sexualtherapie Keine von beiden ist als eine der drei über die Chipkarte ambulant erstattungsfähigen Standardtherapien aufgeführt, wenn es um die Behandlung von Paaren geht. Auch die Bezeichnung "Paartherapie" ist eine Selbsternannte und von den Ärztekammern nicht zugelassen. Wenn Einzelpersonen sexuelle Störungen haben oder durch die Art der Beziehungsführung Krankheitssymptome haben, ist die Kostenerstattung eindeutig gesichert. Hinsichtlich der Paartherapie ist die Kostenerstattung sehr problematisch. Zumindest eine fortlaufende psychotherapeutische Behandlung von zwei Personen gleichzeitig in einem Raume ist von den Kassenrichtlinien her nicht möglich. Allerdings gibt es nach den Psychotherapierichtlinien die Möglichkeit, daß eine Beziehungsperson getrennt vom P. mit behandelt oder mit betreut wird. Zudem ist es vertretbar, wenn der Patient es will, daß der Partner gelegentlich mitkommt. Somit scheint es mir vertretbar, zumindest in den ersten probatorischen Sitzungen, wenn , wenn beide es wollen, über die Chipkarte gemeinsam kommen, bis klar ist, wo oder/und bei wem die behandlungsbedürftige Störung liegt, gelegentlich auch später. Somit ist es zumindest sogar möglich, daß beide Partner über ihre jeweilige Kasse beim gleichen Therapeuten oder bei verschiedenen Therapeuten kostenneutral Therapie machen und sich gegenseitig mal besuchen. Theoretisch ist es sogar denkbar, daß auch mal ein Vierergespräch (Paar + beide Therapeuten) zustande kommt. Doppelt abgerechnet wird natürlich in keinem Falle. Was ist nun geboten: Paar oder Sexualtherapie ? Info Wenn Sie allerdings der Ansicht sind, daß überhaupt kein sexuelles Problem vor liegt können Sie auch gleich die obige Info überspringen
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