Praxis Dr. med. Dr. paed. Dietger Heitele
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Ablauf der ersten Stunden - wer darf kommen? Der Zugang zum Psychotherapeuten ist zunächst für gesetzlich und privat versicherte kostenneutral. Schließlich kann der Laie nicht beurteilen, ob seine Beschwerden körperlich oder seelisch mit bedingt sind. Letzteres trifft im Grunde für sehr viele Beschwerden zu, mit denén Patienten zum Arzt gehen z.B. Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, Körperschmerzen allgemein, Migräne, prämenstruelles Syndrom, Klimakterische Beschwerden, Krampfzustände, Hautprobleme, Asthma, Schlafprobleme, Krebs usw. usw. Vorgesehen vom Gesetzgeber ist zunächst der Besuch in einer psychotherapeutischen Sprechstunde. Das ist dann noch keine Psychotherapie. Dann sind vier Probestunden vor gesehen, danach wird ein Antrag auf fortlaufende Behandlungen gestellt. Üblich ist dann zumindest in den analytischen Verfahren (Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Psychoanalyse) die Erhebung der Biographie unter dem Gesichtspunkt , die gegenwärtigen psychischen Symptome, unter denen der Patient leidet zu verknüpfen mit biographischen Situationen. Zur Erhellung: ein Beispiel. Wenn jemand unangemessen stark unter Mobbing leidet, kann dies auch seinen Ursprung haben in der Herkunftsfamilie. Vielleicht ist der Betreffende schon als Kind mobbingähnlich vom Rest der Familie behandelt worden. Hier lohnt es sich in der Therapie nochmals in die Kindheit zurück zu gehen. Oder ein anderes Beispiel: voriegend Frauen berichten oft, daß sie wie unter einem unseligen Wiederholungszwang immer wieder sich mit dem falschen Männertyp einlassen. Hier lohnt es sich immer die Beziehung zum Vater nach zu bearbeiten. Deren Beispiele gibt es viele. Darauf abgestimmt ist der Anamnesebogen von Lazarus (später). Glossar
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