Zwischen der umseitig angegebenen Praxis und dem(r)
Unterzeichneten wird folgender Mietvertrag geschlossen:
1. Die Praxis überläßt dem Mieter eine Sauerstoffanlage (Aeromed 6
bzw. Aerolife 6) zum vertragsgemäßem Gebrauche d.h. Inhalation von Sauerstoff nach den
Richtlinien der Sauerstoffmehrschrittherapie.
2. Der Mieter verpflichtet sich, das Gerät pfleglich zu behandeln,
insbesondere kein Leitungswasser einzufüllen.
3. Für durch den Mieter zu vertretende Schäden kommt derselbe auf.
4. Der Mieter leistet bei Lieferung eine Anzahlung von DM 400 bar oder
per Scheck. Der Restbetrag ist bei Abholung fällig. Der Mieter erhält in jedem Falle
sofort eine Quittung und innerhalb einer Woche eine ordnungsgemäße Rechnung.
5. Das Gerät wird durch die Praxis gebrauchsfertig incl. destilliertem
Wasser und einer Atemmaske oder nach Wunsch Atembrille geliefert. Die Mietdauer beträgt
18 Tage. Der Mieter hat aber das Recht, das Gerät jederzeit vorzeitig abholen zu lassen.
In diesem Falle braucht er nur den tagesanteiligen Preis zu bezahlen.
6. Für den Fall einer Beschädigung durch äußere Gewalt oder
Abhandenkommen (Diebstahl, Brand, Wasserschaden, Sturmschaden) oder durch Kinder haftet
der Mieter, der verpflichtet ist, in diesem Falle, den Schaden umgehend zu begleichen,
unabhängig vom Eintreten nachgeordneter Versicherungen (Haftpflicht,
Hausratversicherung).
7. Für eine Lieferung außerhalb der Elbvororte wird für An und
Abfahrt eine Gebühr von jeweils ... zusätzlich fällig.
Mit diesen Bedingungen einverstanden Hamburg
(Mieter)
Gerät gebrauchsfertig erhalten am Hamburg, den
(Mieter)
Vorauszahlung über ... erhalten Hamburg, den
(Institut)
Restbetrag von ...erhalten Hamburg, den
(Institut)
Gerät ordnungsgemäß zurückerhalten
(Institut)