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                            Praxis Dr. med. Dr. paed. Dietger Heitele                   

 

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Zusatzbezeichnungen

Viele Kollegen haben noch eine spezielle Ausbildung nach oder während ihrer Facharztausbildung gemacht, beispielsweise Chirotherapie, Homöopathie, Naturheilverfahren usw. Im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen wie Heilpraktiker, die sich ohne alle Nachweise damit schmücken können ist für die Zuerkennung einer ärztlichen Zusatzbezeichnung eine recht strenge Ausbildung und Zertifizierung geknüpft.Die Adressen der Kollegen/innen sind bei den Hausärzten bzw. Fachärzten zu finden.  Manche Leistungen aus den Zusatzbezeichnungen sind kassenfähig, bei anderen dürfte es schwierig sein, über die Kasse abzurechnen. Über Privatkassen und Beihilfe sind grundsätzlich alle daraus resultierenden Leistungen abrechenbar.

 

 

Zusatzbezeichnung Telefon Kasse
Allergologie Dr. Kiele-Sliwka 89807160 Ja
Allergologie Dr. Buhr 816161 Ja
Chirotherapie Dr. Lüders 818119 Ja
Chirotherapie Dr. Sina 813814 Ja
Homöopathie Heitele 76973896 Eingeschränkt
Homöopathie Dr. Ruberg 81976420 Privat
Naturheilverfahren Heitele 76973896 Eingeschränkt
Naturheilverfahren DR. Lohmann 812122 Ja
Osteopathie Dr. Brandes 18028773 Eingeschränkt
Physikalische Therapie Dr. Lüders 818119
Rheumatologie DR. Lüders 818119
Schmerztherapie Dr. Heidrich 67384800
Suchtmedizin Dr. Guzy 818065
Palliativmedizin Dr. Guzy 818065

Eingeschränkt heißt, dass die Empfehlung  eines homöopathischen Komplexmittels z.B. Sinfrontal, Vertigoheel etc. über die Kasse zwar möglich ist, es ist allerdings kaum vorstellbar, daß eine klassische homöopathische Anamnese im Umfang von 1 - 2 Stunden über die Kasse abrechenbar ist. Ähnliches gilt auch für viele Naturheilverfahren wie EAV, Kinesiologie, Bachblüten, die von den Kassen gar nicht erst anerkannt sind. Bei Chirotherapie hinwiederum gibt es eine Begrenzung bei der Zahl der Bahandlungen. Auch bei der weithin anerkannten Allergologie ist der (die) tätige Kollege(in) nicht völlig frei von Budgetzwängen. Im Zweifelsfall fragen Sie einfach den (die) Kollgen(in) und/oder die Kasse. Leider sind derzeit alle Naturheilmittel zwar empfehlungsfähig aber nicht verordnungsfähig. Hier zeichnet sich ein Wandel ab. Nachdem die Ministerin den Kassen die Erstattungsfähigkeit von Naturheilmitteln verboten hat, war jetzt wieder in der Presse zu lesen, dass sie sich dafür einsetzen will, daß Naturheilmittel verordnet werden dürfen. Ohne Kommentar !

Auch wenn die Verhältnisse derzeit ungünstig sind, sollten Sie sich trotzdem überlegen, ob Sie auf ärztlichen Rat verzichten sollen. Die ärztlichen Gebühren für eine nicht kassenübliche Behandlung sind im allgemeinen auch nicht höher als beim Heilpraktiker, und Medikamente müssen Sie so oder so bezahlen, wenn es so bleibt.

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